WIE ist der mineralische Abfall belastet und einzustufen ?
Die Abfallart und die zu verwendende Abfallnummer nach der AVV wurde nun vom Abfallerzeuger festgelegt und nun kann die Einstufung erfolgen.
Laut Festlegung der LAGA und der AVV Abfallverzeichnisverordnung ist das Bodenmaterial mit >10% Bauschuttanteil als 170107 einzustufen.
Das Material ist ausschließlich einer Behandlungsanlage zuzuführen.
Beton
AVV 170101
mit und ohne Armierung
Zukünftige Bezeichnung laut MV
Bauschutt RC-1, RC-2, RC-3
WANN wird die Entsorgung durchgeführt?
WOHIN kann der Abfall entsorgt und verwertet werden?
WELCHER Untersuchungsumfang ist erforderlich?
Entsorgung / Verwertung
LAGA
HEUTE bis 31.07.2023
Entsorgung / Verwertung
EBV
ab 01.08.2023
mit Übergangsregelungen von
Altgenehmigungen
LAGA
(max. bis 01.08.2031 Ende Übergangsfrist)
Entsorgung / Verwertung
Außschließlich
EBV
ab 01.08.2023
(spät. 01.08.2031 Ende Übergangsfrist)
Zeitpunkt
Deklarationspflicht / Prüfberichte
Pflicht=Abfallerzeuger
(Baustelle)
GENEHMIGUNGS-
ZEIT
Einbau in Technischen Bauwerken.
Grenzwertetabelle LAGA TR-Bauschutt (1997/2004)
- LAGA TR Bauschutt Z0 / Z0*
- LAGA TR Bauschutt Z1
- LAGA TR Bauschutt Z2
Einbau in Technischen Bauwerken.
Grenzwertetabelle LAGA TR-Bauschutt (1997/2004)
- LAGA TR Bauschutt Z0 / Z0*
- LAGA TR Bauschutt Z1
- LAGA TR Bauschutt Z2
Altgenehmigungen
(erteilt bis 15.06.2021)
BEHANDLUNGSANLAGE erforderlich !
KEIN DIREKTER WEG von der Baustelle als Ersatzbaustoff
zum Einbau in z.B. Technische Bauwerke
BEHANDLUNGSANLAGE erforderlich !
KEIN DIREKTER WEG von der Baustelle als Ersatzbaustoff
zum Einbau in z.B. Technische Bauwerke
Zeitpunkt
Deklarationspflicht / Prüfberichte
Pflicht=VERWENDER
(Behandlungsanlage)
Nach erfolgter Behandlung
Einbau in Technischen Bauwerken.
Grenzwertetabelle EBV
- RC-1
- RC-2
- RC-3
Nach erfolgter Behandlung
Einbau in Technischen Bauwerken.
Grenzwertetabelle EBV
- RC-1
- RC-2
- RC-3
Neugenehmigungen
(erteilt ab 15.06.2021)