Mantelverordnung (MV) - Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - Bodenschutzverordnung (BodschV) 2023
Entsorgungen > MV - EBV - BodschV 2023
NEUE VERORDNUNG ab 01.08.2023 tritt in Kraft für die Verwertung von Mineralischen Abfällen
Die Bundesregierung hat die Einführung der Mantelverordnung (MV) - Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Reformierung der Bundesbodenschutzverordnung (BodschV) beschlossen.
Diese Verordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft.
Hierdurch werden wesentliche Änderungen für die Abwicklung der Entsorgung von mineralischen Abfällen vor allen von Baustellen eintreten.
Diese Website soll einen Grobüberblick über die anstehenden Änderungen geben und Hinweise für zukünftig notwendige Verfahrensweisen für die Verwertung von Abfällen geben.
2023-04 Novelle EBV
Durch die in dieser Verordnung (Novelle der ab 01.08.2023 geltenden EBV) enthaltenen Änderungen soll der Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung klarer geregelt und die Ersatzbaustoffverordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.
Durch die in dieser Verordnung (Novelle der ab 01.08.2023 geltenden EBV) enthaltenen Änderungen soll der Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung klarer geregelt und die Ersatzbaustoffverordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.
Mit der vorliegenden Verordnung werden notwendige rechtliche Korrekturen und Klarstellungen für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung umgesetzt.
2023-07-07 Verordnung zur Änderung der EBV
Aufgrund der eintretenden Probleme mit der Umsetzung der EBV wurde am 07.07.2023 durch die Bundesregierung diese Änderung beschlossen.
2023-07-13 Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung
Das Bundesgesetzblatt vom 13.07.2023 beinhaltet weitere Änderungen
FAQ LAGA - EBV 2023-05
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall veröffentlicht einen Frage-Antwort-Katalog. Dieser soll bei der Umsetzung der Änderung von LAGA zur EBV / BBodschV helfen.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall veröffentlicht einen Frage-Antwort-Katalog. Dieser soll bei der Umsetzung der Änderung von LAGA zur EBV / BBodschV helfen.
ZIELE
Einheitliche Regelungen
-für die Verwertung von mineralischen Abfällen
Schutz
-von Boden und Grundwasser
Güteüberwachung
-Verbesserte Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen
Recyclingquote
-Erhöhung der Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe
-Schonung von Primärrohstoffen
FÜR WELCHEN Abfall gilt die Ersatzbaustoffverordnung ?
Die Ersatzbaustoffverordnung gilt für
mineralische Abfälle für den Einsatz in technischen Bauwerken wie:
- Boden und Steine...
- Baggergut
- Gemische - Boden+Bauschutt
- Gemische - Bauschuttgemische
- Beton
- Schlackematerialien aus der Verbrennung
- usw.
Die Ersatzbaustoffverordnung gilt NICHT für
mineralische Abfälle wie:
- Asphalt o.ä.
und Abfälle für den Einsatz als
- Deponieersatzbaustoff
- Verfüllung von Abgrabungen
- Material für den Versatz
- Baustoff für die Durchwurzelbare Bodenschicht