Mantelverordnung (MV) - Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - Bodenschutzverordnung (BodschV) 2023 - Bonke-Baulogistik - Entsorgungen - Baustoffe - Transporte - Schüttguttransporte

Direkt zum Seiteninhalt

Mantelverordnung (MV) - Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - Bodenschutzverordnung (BodschV) 2023

Entsorgungen > MV - EBV - BodschV 2023
NEUE VERORDNUNG ab 01.08.2023 tritt in Kraft für die Verwertung von Mineralischen Abfällen
Die Bundesregierung hat die Einführung der Mantelverordnung (MV) - Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Reformierung der Bundesbodenschutzverordnung (BodschV) beschlossen.
Diese Verordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft.
Hierdurch werden wesentliche Änderungen für die Abwicklung der Entsorgung von mineralischen Abfällen vor allen von Baustellen eintreten.

Diese Website soll einen Grobüberblick über die anstehenden Änderungen geben und Hinweise für zukünftig notwendige Verfahrensweisen für die Verwertung von Abfällen geben.

2023-04 Novelle EBV
Durch die in dieser Verordnung (Novelle der ab 01.08.2023 geltenden EBV) enthaltenen Änderungen soll der Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung klarer geregelt und die Ersatzbaustoffverordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.
Mit der vorliegenden Verordnung werden notwendige rechtliche Korrekturen und Klarstellungen für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung umgesetzt.



2023-07-07 Verordnung zur Änderung der EBV

Aufgrund der eintretenden Probleme mit der Umsetzung der EBV wurde am 07.07.2023 durch die Bundesregierung diese Änderung beschlossen.



2023-07-13 Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung

Das Bundesgesetzblatt vom 13.07.2023 beinhaltet weitere Änderungen



FAQ LAGA - EBV 2023-05
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall veröffentlicht einen Frage-Antwort-Katalog. Dieser soll bei der Umsetzung der Änderung von LAGA zur EBV / BBodschV helfen.



ZIELE
Einheitliche Regelungen
-für die Verwertung von mineralischen Abfällen

Schutz
-von Boden und Grundwasser

Güteüberwachung
-Verbesserte Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen

Recyclingquote
-Erhöhung der Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe
-Schonung von Primärrohstoffen


FÜR WELCHEN    Abfall gilt die Ersatzbaustoffverordnung ?
Die Ersatzbaustoffverordnung gilt für
mineralische Abfälle für den Einsatz in technischen Bauwerken wie:
  • Boden und Steine...
  • Baggergut
  • Gemische - Boden+Bauschutt
  • Gemische - Bauschuttgemische
  • Beton
  • Schlackematerialien aus der Verbrennung
  • usw.
Die Ersatzbaustoffverordnung gilt NICHT für
mineralische Abfälle wie:
  • Asphalt o.ä.

und Abfälle für den Einsatz als
  • Deponieersatzbaustoff
  • Verfüllung von Abgrabungen
  • Material für den Versatz
  • Baustoff für die Durchwurzelbare Bodenschicht

Bonke-Baulogistik GmbH
Altenburger Straße 29
04617 Kriebitzsch
Mail:
info(at)kiestransport.de
Telefon:
Fax:
+49(3448)4100450
+49(3448)4100470
Zurück zum Seiteninhalt